Neues Maklergesetz:
Was Sie jetzt wissen müssen

Bisher hat meist der Käufer die Provision bezahlt. Das änderte sich nun mit dem neuen Maklergesetz ab 23.12.2020. Zukünftig muss auch der Eigentümer immer an den Maklerkosten beteiligt werden. Der Käufer zahlt nicht mehr alleine. Grundlage dafür ist das paritätische Prinzip. Das bedeutet, dass die Maklerprovision zwingend zu gleichen Teilen auf den Käufer und Verkäufer verteilt werden muss.

 

Als weitere Neuerung gilt, dass Maklerverträge nun immer schriftlich verfasst werden und die vereinbarten Leistungen darin fest verankert werden müssen. Um die professionelle Maklerleistung auch wirklich zu bekommen, sollten sämtliche Maklerleistungen vertraglich festgehalten werden. Nach dem neuen Maklergesetz ist dies jetzt ohnehin Pflicht. Sehr zum Vorteil des Verkäufers, da dieser jetzt den Überblick über die Pflichten des Maklers und eine Leistungsgarantie erhält. So behalten Sie als Verkäufer stets den Überblick. Zudem erhalten Sie eine Garantie über die Pflichten des Maklers inklusive der genauen Nennung der Maklerprovision.

Wie hoch fällt die Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie aus?

 

Eine deutschlandweit einheitliche Vorgabe dazu, wie hoch die Maklerprovision beim Wohnungs- oder Hausverkauf ausfällt, existiert nicht. In der Praxis beträgt die Provision in Deutschland zwischen 3% und 7% des Verkaufspreises der Immobilie. Mit der neuen Regelung wird diese Courtage künftig fair und bundesweit einheitlich zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Rechenbeispiel:

Kostet eine Immobilie 350.000,- Euro und die Maklerprovision liegt insgesamt bei 7,14 %, so sind vom Verkäufer und vom Käufer jeweils 3,57 % = 12.495,- Euro Maklercourtage zu bezahlen. 

          

WARUM LOHNT ES GERADE JETZT, EINEN IMMOBILIENPROFI ZU BEAUFTRAGEN?

In den vergangenen Jahren hat sich die Rechtslage immer wieder geändert mit vielen Detailregelungen, die es beim Immobilienverkauf zu beachten gilt. Beispiel Energieangaben zum Gebäude und Energieausweis: Verkäufern, die es versäumen, in ihren Inseraten die notwendigen Angaben auszuweisen, drohen saftige Geldstrafen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Zertifizierte Immobilienmaklerin DIA

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